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Es gibt viele Kriterien für Barrierefreiheit nach DIN Norm 18040-1 -
Die Angaben zur Barrierefreiheit in Physiotherapie-Praxen werden nach der Erhebung im Online-Suchverzeichnis integriert
Für wen ist das Projekt?
Barrierefreiheit ist in unserem Gesundheitssystem unzureichend. Doch gerade die physiotherapeutische Praxis sollte ein Ort sein, der für alle Menschen ohne Hindernisse zugänglich und nutzbar ist.
Deshalb erhebt die Stiftung Gesundheit im Herbst 2020 den Status der Barrierefreiheit von Physiotherapie-Praxen. In der Online-Befragung geben die Praxen beispielsweise an, ob es einen stufenlosen Praxiszugang oder Orientierungshilfen für Sehbehinderte gibt.
Diese Angaben werden dann in dem neuen Online-Suchverzeichnis der Stiftung Gesundheit unter www.physio-praxis-auskunft.de integriert. Das Informationsangebot führt bundesweit über 30.000 Praxen. Auf diesem Weg können Nutzer die Praxis ermitteln, die ihrem persönlichen Bedarf entspricht.
Bereits seit über zehn Jahren betätigt sich die Stiftung Gesundheit im Feld der Barrierefreiheit und führt seitdem unter www.arzt-auskunft.de differenzierte Informationen zu barrierefreien Arzt- und Zahnpraxen.
Wer steckt dahinter
Das Projektteam der Stiftung Gesundheit: Jonas Krauthammer, Marie Diatta, Alexandra Köhler